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Zuständigkeit

 

Das Insolvenzgericht Konstanz ist zuständig für Insolvenzverfahren der Amtsgerichtsbezirke Konstanz, Radolfzell, Singen, Stockach und Überlingen. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Wohnsitz, die Niederlassung bzw. der Mittelpunkt der selbständigen Tätigkeit des Schuldners.

 

 

Verbraucherinsolvenz - Regelinsolvenz

 

Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so sind die Vorschriften für das Verbraucherinsolvenzverfahren anwendbar. Gleiches gilt für ehemals Selbständige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Mit Ausnahme des Nachlassinsolvenzverfahrens folgt das Verfahren in allen anderen Fällen den Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens.

 

 

Merkblätter und Formulare

 

Weitere Informationen können der Insolvenzrechtsbroschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg entnommen werden (Stand: Frühjahr 2003).

 

 
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatbank Reithinger, Singen:

 

Insolvenzgläubiger finden Informationen und Hinweise zum laufenden Verfahren auf dieser Homepage unter der Rubrik "Presse und Aktuelles".

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